Neues Bauvertragsrecht

Am 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. In das Werkvertragsrecht des BGB werden eigenständige Regelungen für Bauverträge, Bauträgerverträge, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Verbraucherbauverträge aufgenommen.
Neues Bauvertragsrecht
Datum: 13. September 2017
Ort: Wilhelmstraße 98 (Haus 12), 44649 Herne, Raum B5

Dies wird erhebliche Auswirkungen auf alle am Bau Beteiligten haben. Neben den Auswirkungen auf das Nachtragswesen, wird es auch in anderen Bereichen zu erheblichen Änderungen kommen. Zudem wird die Bedeutung der VOB/B nach dem 01.01.2018 insgesamt neu zu bewerten sein, was wiederum Auswirkungen auf die vergaberechtliche Praxis haben wird.

Neues Bauvertragsrecht

09:00 – 10:30 Uhr Begrüßung und Einführung in das Thema; Aufbau und Systematik des reformierten Werkvertragsrechts

10:30 – 10:45 Uhr Kaffeepause und Diskussion

10:45 – 11:45 Uhr Vergütungssystem des neuen Bauvertragsrechts, Absicherung und Rechtsschutz

11:45 – 12:00 Uhr Kaffeepause und Diskussion

12:00 – 13:00 Uhr Weitere interessante Änderungen (u. a. Änderung der gesamtschuldnerischen Haftung mit dem Objektüberwacher und Änderung der kaufrechtlichen Mangelhaftung für Baustoffe)

13:00 – 13:30 Uhr Offene Diskussion

Anschließend gemeinsamer Imbiss

Referent: Herr Rechtsanwalt Dr. Karsten Prote, GTW Rechtsanwälte für Bau- und Immobilienrecht, Düsseldorf

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